Soforthilfe

Tipps aus der Unfallregulierung

  1. Reifen achsweise erneuern

    Ist durch einen Verkehrsunfall ein Reifen der Achse so beschädigt, dass dieser erneuert werden muss, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet die Erneuerung beider Reifen zu zahlen. So entschied am 28.03.2013 das AG Heinsberg. Dort hatte ein Reifen der Achse noch 4,5 mm 
  2. Anwaltskosten müssen auch bei klaren Haftpflichtschäden erstattet werden

    Auch bei auf den ersten Blick unproblematisch und einfach gelagerten Verkehrsunfällen hat der Geschädigte stets das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl, welcher ihn bei der Überwachung und Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützt. Zunehmend versuchen Versicherer jedoch dieses Recht zu 
  3. Gutachten auch bei geringen Schäden am Fahrzeug

    Auch bei zunächst nur geringfügig erscheinenden Schäden, hat der Geschädigt eines Verkehrsunfalls das Recht auf ein offizielles Schadengutachten durch einen Gutachter seiner Wahl. Der Bundesgerichtshof zog dort schon vor längerem die Grenze: Bei Reparaturkosten ab ca. 750,00 € darf sich der 
  4. Abschleppkosten bei Haftpflichtschäden

    Muss das eigene Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall durch einen Abschlepper von der Unfallstelle gebracht werden, so sind diese Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Auch wenn sich das beauftragte Abschleppunternehmen im Nachhinein nicht als das günstigste 
  5. Mietwagen bei nicht zu öffnendem Kofferraum

    Tritt bei einem Fahrzeug durch einen Unfall ein Schaden ein, durch den sich der Kofferraum nicht mehr öffnen lässt, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen, bis zur zeitnahen Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, zu erstatten. Dies gilt jedenfalls 
  6. Wertminderung für unfallbeschädigtes Fahrzeug

    Sind die unfallbedingten Beschädigungen am Fahrzeug repariert, bleibt für viele Fahrzeuginhaber trotzdem ein bitterer Beigeschmack haften: Das nun reparierte Fahrzeug ist offiziell eine „Unfallwagen“. Das heißt konkret, dass der reparierte Schaden beim späteren Fahrzeugverkauf offengelegt 
  7. "130 % Regelung" erlaubt Reparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden!

    Erleidet ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert), so hat der Geschädigte dennoch die Möglichkeit sein Fahrzeug wieder instandsetzen zu lassen. Dies ist immer dann möglich, wenn der Gesamtschaden den Fahrzeugwert 
  8. Restkraftstoff im Tank ist erstattungsfähig beim Totalschaden!

    Verunfallt ein Fahrzeug so schwer, dass ein Totalschaden eintritt, so ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet auch für den Restkraftstoff Schadenersatz zu erstatten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das beschädigte Fahrzeug veräußert wurde und die Restkraftstoffmenge