Soforthilfe

Wertminderung für unfallbeschädigtes Fahrzeug

Sind die unfallbedingten Beschädigungen am Fahrzeug repariert, bleibt für viele Fahrzeuginhaber trotzdem ein bitterer Beigeschmack haften: Das nun reparierte Fahrzeug ist offiziell eine „Unfallwagen“. Das heißt konkret, dass der reparierte Schaden beim späteren Fahrzeugverkauf offengelegt werden muss, worauf eine Vielzahl von potentiellen Käufern mit Zurückhaltung reagiert. Diese Verhalten ist ebenso einleuchtend wie natürlich: Sieht man sich selbst als Käufer vor der Entscheidung zwischen zwei völlig identischen Fahrzeugen wählen zu können, so würde man sicher das Fahrzeug ohne Unfallschaden nehmen, es sei denn der „Unfallwagen“ wäre mit einem Preisnachlass zu erstehen. Somit ist das Fahrzeug auch nach der vollständigen Reparatur als „Unfallwagen“ gebrandmarkt und auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert.

Dieser finanzielle Nachteil muss im Zuge der Unfallregulierung dem Geschädigten erstattet werden. In der Regel erfolgt die Ermittlung der sogenannten „merkantilen Wertminderung“ durch den beauftragten Sachverständigen, welcher es im Schadengutachten vermerkt. Um seine Chance auf diesen finanziellen Ausgleich nicht zu verschenken, sollte bei Haftpflichtschäden in jedem Fall ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Kommentar verfassen

Bewertung:*
* Pflichtfelder



Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kommentar abgeben