Soforthilfe

Restkraftstoff im Tank ist erstattungsfähig beim Totalschaden!

Verunfallt ein Fahrzeug so schwer, dass ein Totalschaden eintritt, so ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet auch für den Restkraftstoff Schadenersatz zu erstatten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das beschädigte Fahrzeug veräußert wurde und die Restkraftstoffmenge plausibel dargelegt werden kann. 
So verurteilte nun das Amtsgericht Solingen (18.06.2013) einen Versicherer, welcher sich um diese Schadenposition drücken wollte. Die Begründung ist hierbei ebenso simpel wie nachvollziehbar: Es ist dem Unfallgeschädigten nicht zumutbar den restlichen Kraftstoff abzusaugen und für das Folgefahrzeug aufzubewahren. Ebenso wird dies auch von anderen Gerichten wie bspw. dem LG Kiel gesehen und es ist davon auszugehen, dass sich diese Rechtsauffassung weiterführend durchsetzen wird.

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