News

So funktioniert‘s

Statistisch gesehen hat ein Autofahrer alle 7 Jahre einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Ob Parkplatzrempler oder missachtete Vorfahrt, ob Bagatelle oder wirtschaftlicher Totalschaden: ein Unfall ist schnell passiert.

 
„Bei wem muss ich den Unfall melden?“
„Welche Positionen stehen mir zu?“
„Welche rechtlichen Bestimmungen muss ich einhalten?“.
Um diese und auch alle anderen Fragen kümmert sich die Verkehrsunfall-Hilfe, damit dem Geschädigten keine wichtigen Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfallentschädigung entgehen. Der Anruf bei der Verkehrsunfall-Hilfe ist kostenfrei und erspart Ihnen viel Zeit und Arbeit.
 
Wir kümmern uns um den Schadenfall und leiten alle nötigen Schritte ein. Innerhalb von 24 h wird der Schaden begutachtet und dokumentiert - egal ob in der Werkstatt, zu Hause oder an einem anderen Ort.
 
Ein Sachverständiger erstellt das rechtssichere Schadengutachten, welches sämtliche Schadenpositionen beinhaltet und auch mögliche Zusatzpositionen, wie Nutzungsausfall oder Wertminderung, berücksichtigt.
Spezialisierte Rechtsanwälte leisten darüber hinaus juristischen Beistand bei Aspekten wie z.B. Schmerzensgeld oder Mietwagenkosten und leiten alle erforderlichen Schritte für unsere Kunden ein.
 
Die Verkehrsunfall-Hilfe garantiert eine vollständige Schadenabwicklung ohne Stress. Angefangen bei der Erstellung des Schadengutachtens bis hin zur Erledigung der gesamten Schriftkorrespondenz bieten wir ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Darüber hinaus erhalten unsere Kunden eine individuelle Beratung über die technischen Möglichkeiten der Reparatur sowie zu den verschiedenen Abrechnungsvarianten. Sie können sich zurücklehnen und darauf warten, dass der Vorgang schnellstmöglich erledigt wird.
 
Die Unterstützung der Verkehrsunfall-Hilfe ist an keine Mitgliedschaft oder Beitragszahlungen geknüpft. Der Service ist für unsere Kunden stets kostenfrei. Ihnen entstehen keine finanziellen Verluste, denn die Sachverständigen- und Rechtsanwaltsgebühren sind gesonderte Schadenpositionen wie z.B. Reparatur- und Mietwagenkosten. Diese Kosten sind, wie gesetzlich geregelt, von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Selbst im Fall einer Teilschuld helfen wir Ihnen gern.