Fragen

Fragen & Antworten

  • Wir unterstützen Geschädigte von Verkehrsunfällen bei der gesamten Schadenabwicklung.
  • Wir kümmern uns um sämtlichen damit verbundenen Aufwand wie die Erstellung des Schadengutachtens, das Ausfüllen der Fragebögen, die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und vieles mehr.
  • Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie Ihren Schaden und sämtliche Ihnen zustehende Positionen vollständig erstattet bekommen.
  • Schäden am Fahrzeug
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfallentschädigung
    (von 23 € bis 175 € pro Tag)
  • Mietwagen
  • Sonstige Sachschäden (Kleidung, Handy…)
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Auslagenpauschale
  • An- und Abmeldekosten bei Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
  • Freie Werkstattwahl
  • u. v. m.

Die Verkehrsunfall-Hilfe ist eine eigenständige Unternehmung, welche versierte Sachverständige und Rechtsanwälte vermittelt, damit sich diese für Ihr Recht einsetzen.

Geschädigte, die
A) keine Zeit haben, sich mit der umfangreichen Schadenabwicklung zu beschäftigen,
B) sich unsicher sind, welche Positionen ihnen im Einzelfall zustehen,
C) mit den einzelnen Schritten der Schadenabwicklung nicht im Detail vertraut sind,
D) keine Fehler bei der Schadenabwicklung machen und nichts verschenken wollen.

Sämtliche außergerichtlichen Leistungen der Verkehrsunfall-Hilfe sind für Sie als Geschädigten zu 100 % kostenfrei: Sollte Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, müssen sämtliche Kosten der Experten der Verkehrsunfall-Hilfe von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Sollten Sie doch ein gerichtliches Verfahren anstreben, um fehlende Teile Ihres Schadens durchzusetzen, so erläutern Ihnen unsere Experten gern die Vor- und Nachteile und auch die Risiken, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten. Die Entscheidung eines Gerichtsverfahrens liegt immer in Ihrer Hand, wobei wir vorrangig bestrebt sind sämtliche Positionen außergerichtlich für Sie durchzusetzen.

Falls Sie eine Teilschuld trifft, gehen die übrigen Kosten unserer Experten im außergerichlichen Verfahren zu Lasten der Verkehrsunfall-Hilfe, so dass für Sie kein Kostenrisiko besteht. Bei Beauftragung der Verkehrsunfall-Hilfe bekommen Sie eine Kostenübernahmevereinbarung ausgehändigt, welche Ihnen diese Kostenfreiheit nochmals dokumentiert.

Die Experten der Verkehrsunfall-Hilfe (Sachverständigen und Rechtsanwälte) rechnen Ihre Kosten direkt bei der Versicherung des Unfallgegners ab. Zur Erstattung dieser Kosten ist die Versicherung des Unfallgegners ebenso gesetzlich verpflichtet wie bspw. für die Erstattung des Fahrzeugschadens.


Der Gesetzgeber räumt den Geschädigten von Verkehrsunfällen damit das Recht ein, sich Experten für dieses ungewollte Ereignis zu Rate zu ziehen. Die von Ihnen gewählten Experten müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden um eine Chancengleichheit zwischen der Partei des Geschädigten (Sie) und der Partei des Verursachers (Versicherung des Unfallgegners) herzustellen. Die Gegenpartei ist hierbei gesetzlich verpflichtet die Kosten der von Ihnen gewählten Experten zu tragen, so dass der Service der Verkehrsunfall-Hilfe für Sie kostenfrei ist.

Nein, die Unterstützung der Verkehrsunfall-Hilfe ist an keine Mitgliedschaft oder Beitragszahlungen geknüpft. Es genügt lediglich ein Anruf nach dem Unfall und wir treten für Sie in Aktion.