Streifschaden; Ford Mondeo
Hergang:
Das Fahrzeug des Geschädigten stand an einer Kreuzung um weiteren Verkehr passieren zu lassen. Daneben versuchte der Fahrer eines SUV auszuparken wobei er mit seiner Frontseite die linke hintere Seite des PKW touchierte.
Erstattete Positionen:
Reparaturkosten laut Gutachten (netto): 1.298,99 €
Nutzungsausfall (3 Tage): 114,00 €
Kostenpauschale: 25,00 €
ERSTATTUNG GESAMT: 1.437,99 €
Anmerkung:
Durch den leichten Zusammenstoß entstanden lediglich Kratzer an dem Stoßfänger und der linken hinteren Seitenwand. Da das Fahrzeug über eine Gasanlage verfügte sind zusätzliche Aufwendungen für die De- und Montage des Füllstutzens im Stoßfänger angefallen. Der Geschädigte reparierte das Fahrzeug abschließend in Eigenregie: In diesen Fällen kann in der Regel keine offizielle Reparaturrechnung vorgelegt werden und die Erstattung der Reparaturkosten erfolgt nur netto (ohne Mehrwertsteuer). Kann der Geschädigte jedoch Reparaturrechnungen vorlegen, so ist die Versicherung verpflichtet die dort ausgewiesene Mehrwertsteuer nachzuzahlen. Dies gilt auch für nur teilweise durchgeführte Reparaturen oder beschaffte Ersatzteile.
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